NRW: Ab dem 20.08.2021 neue CoronaSchutzVerordnung
Die neue Coronaschutzverordnung, die am 20.08.2021 in Kraft tritt, sieht nur noch zwei Inzidenzstufen vor und ermöglicht damit einen Vereinssportbetrieb mit wenigen Einschränkungen. So gibt es nur noch den maßgeblichen Inzidenzwert von 35, bei dessen Überschreiten strengere Maßnahmen ausgelöst werden.
Der Landessportbund NRW informiert in einem Schreiben an die Mitglieder.
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