Neue Coronaschutzverordnung mit leichten Lockerungen
Die ab dem 29. März 2021 gültige Coronaschutzverordnung mit positiven Nachrichten für den Vereinssport. CORONASCHUTZVERORDNUNG Vom allgemeinen Verbot des Sportbetriebs in § 9 der CorSchVO gelten unverändert folgende Ausnahmen: Alle öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen unter freiem Himmel können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben: I. Einzelpersonen und Personen aus ein […]
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