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Urteil in München: Reichsbürger-Verdacht bleibt bestehen: Biathlon-Trainer Stitzl muss Gewehr abgeben

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Urteil in München: Reichsbürger-Verdacht bleibt bestehen: Biathlon-Trainer Stitzl muss Gewehr abgeben

Die Stimme von Andreas Stitzl überschlägt sich fast vor dem Verwaltungsgericht München, der Biathlon-Trainer kämpft kurz mit den Tränen. "Jetzt werd' ich auch noch emotional", sagte der 45-Jährige am Mittwoch. "Ich muss das in aller Entschiedenheit sagen, dass ich mich ganz klar und deutlich von der sogenannten Reichsbürger-Szene distanziere. Das gleiche trifft zu zum Rechtsradikalismus. Ich bin das nicht." Ganz so eindeutig sah es das Gericht am Donnerstag allerdings nicht und entschied, dass die Behörden Stitzl das Gewehr zu Recht abgenommen haben.

Stitzl, der frühere Assistenz-Trainer der Biathlon-Nationalmannschaft, hatte zuvor in dem Verfahren um sein Biathlon-Gewehr, seine Karriere und seinen Ruf gekämpft. Das Landratsamt Traunstein hat ihm die Waffenbesitzkarte abgenommen, weil es den Verdacht gibt, der 45-Jährige könnte der sogenannten Reichsbürger-Bewegung nahe stehen, die die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht anerkennt.

Reichsbürger Lesestück 19.15Landratsamt Traunstein: Stitzl machte reichsbürgertypische Angaben

Es sei "erschreckend, dass ich mit den Vermutungen in Verbindung gebracht werde", sagte Stitzl. Er sei vor allem in den Jahren 2014 bis 2018 mit der Nationalmannschaft ein "Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland definitiv gewesen". Er habe immer mit Freude die Nationalhymne gehört. Als Berufssoldat habe er außerdem einen Eid auf die Bundesrepublik geschworen.

Er habe 2015 zwar einen Staatsangehörigkeits-Nachweis beantragt. Das sei aber aus Sicherheitsgründen geschehen, weil er damals so oft im Ausland unterwegs gewesen sei. Aus Sicht des Landratsamtes Traunstein machte Stitzl reichsbürgertypische Angaben, die Behörde entzog ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte - auch, weil er das Amt als privatwirtschaftliches Unternehmen bezeichnet hatte.

Rund 19.000 Reichsbürger in Deutschland

"Ein schwieriger Fall", sagte Richter Florian Schlämmer am Mittwoch zum Schluss eines langen Verhandlungstages. "Ein Berufssoldat, der hier so krasse Dinge unterschreibt" - das sei "schon eine Ansage". Das Gericht blieb daher dabei, "dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der sogenannten Reichsbürgerbewegung oder deren Ideologie nahezustehen", hieß es in einer Pressemitteilung. "Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen", so das Gericht weiter. Stitzls Distanzierung von der Reichsbürger-Ideologie könne erst entscheidend sein, wenn über eine neue Waffenerlaubnis entschieden werde.

Sogenannte Reichsbürger erkennen den Staat und die deutschen Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Das Bundesinnenministerium rechnete der Szene im Jahr 2018 etwa 19.000 Menschen zu, im Jahr davor waren es noch 16.500.

Reichsbürger Urteil 13.30

Unter verstärkter Beobachtung der Behörden steht die Szene seit den tödlichen Schüssen eines Reichsbürger-Anhängers auf einen Polizisten im fränkischen Georgensgmünd im Oktober 2016. Seither wurden sogenannten Reichsbürgern in Bayern nach Angaben des dortigen Innenministeriums insgesamt 778 Waffen entzogen.

Deutschlandweit waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch 910 "Reichsbürger und Selbstverwalter" als Waffenbesitzer bekannt. Seit dem Beginn der Beobachtung im Jahr 2016 wurden Angehörigen der Szene mindestens 570 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen.

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