Spielleitung sperrt Till-Joscha Jönke (Tübingen) für ein Spiel
Im Rahmen des ProA-Spiels 2003571 SBB Baskets Wolmirstedt – Tigers Tübingen am 20.03.2026 erhielt der Spieler #26, T. Jönke, in der 34. Spielminute ein disqualifizierendes Foul.
Nach Auswertung des Schiedsrichterberichtes, der Stellungnahmen der beteiligten Spieler sowie der vorliegenden Videoaufzeichnung kam die Spielleitung zu der Auffassung, dass T. Jönke eine minderschwere Tätlichkeit begangen hat. Der Spieler beteiligte sich aktiv in einer Rudelbildung außerhalb des aktiven Spielgeschehens und griff dabei gezielt einen Gegenspieler an. Die Spielleitung geht zu Gunsten von T. Jönke von einem Schubser aus.
Für die minderschwere Tätlichkeit an dem Spieler A. Ceesay verhängte die Spielleitung gegen T. Jönke eine Spielsperre von einem Pflichtspiel sowie eine Geldstrafe. Der Spieler ist damit für das Pflichtspiel Nr. 2003580 am 27.03.2026 gesperrt. Bei der Bemessung der Strafe wurden die nicht eindeutige Intensität und die Entschuldigung des Spielers berücksichtigt.
Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 78 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

