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Spielleitung verhängt Strafen gegen mehrere Trainer

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Im Rahmen des ProB-Spiels 2003956 Hertener Löwen – BSW Sixers am 15.03.2026 wurde der Trainer Robin Singh nach seinem zweiten Technischen Foul in der 30. Spielminute spieldisqualifiziert. Zu seinem Verhalten nach seiner Spieldisqualifikation erhielt die Spielleitung einen Sonderbericht, über den gemäß § 78 Abs. 8 SuVO zu entscheiden ist. Nach Auswertung der Stellungnahmen des Trainers und der Schiedsrichter sowie der vorliegenden Videoaufzeichnung kam die Spielleitung zu der Auffassung, dass sich der Trainer Robin Singh mit seinen verbalen und non-verbalen Reklamationen auf dem Spielfeld und durch das Unterbinden des „Shake-Hands“ nach Spielende zweimal im selben Maße unsportlich verhalten hat.

Für sein wiederholt unsportliches Verhalten verhängte die Spielleitung gegen Robin Singh eine Spielsperre von einem Pflichtspiel sowie eine Geldstrafe. Der Trainer ist damit für das Pflichtspiel Nr. 2003964 am 21.03.2026 gesperrt und darf die Halle nicht betreten. Bei der Bemessung des Strafmaßes wurde berücksichtigt, dass der Trainer Robin Singh in der Saison bereits auffällig war und für sein unsportliches Verhalten verwarnt worden ist. Aufgrund dessen verzichtet die Spielleitung nicht auf eine Spielsperre entsprechend § 78 Abs. 8 Satz 2 SuVO i. V. m. 1.21 Strafenkatalog.

Im ProA-Spiel 2003564 Tigers Tübingen – Rheinstars Köln am 14.03.2026 wurde der Trainer Zoran Kukic ebenfalls spieldisqualifiziert und es gab gemäß § 78 Abs. 4 SuVO einen Sonderbericht zu seinem anschließenden Verhalten. Hier urteilte die Spielleitung nach Auswertung der Stellungnahme des Trainers sowie der vorliegenden Videoaufzeichnung, dass sein Auftreten auf dem Spielfeld und seine Geste beim Verlassen der Halle abfällig und unsportlich waren. Für sein unsportliches Verhalten verhängte die Spielleitung gegen Zoran Kukic eine Geldstrafe. Bei der Bemessung des Strafmaßes wurde berücksichtigt, dass der Trainer Reue und Einsicht im Sinne einer Strafmilderung zeigte und bisher nicht auffällig war.

Im ProB-Spiel 2003942 Dragons Rhöndorf – Itzehoe Eagles am 21.02.2026 wurde der Trainer Timo Völkerink ebenfalls spieldisqualifiziert und reklamierte danach die Schiedsrichterentscheidung, bevor er die Halle verließ. In diesem Fall stellte die stellvertretende Spielleitung nach Auswertung der vorliegenden Berichte und Videoaufnahmen fest, dass das Verhalten von Timo Völkerink gegenüber der 1. Schiedsrichterin einen Verstoß gegen die Sportdisziplin darstellt. Bei der Bemessung des Strafmaßes wurde berücksichtigt, dass Trainer Völkerink in der Saison bereits für sein unsportliches Verhalten sanktioniert worden ist, sodass er eine erhöhte Geldstrafe erhielt.

Die Offiziellen Basketball-Regeln sehen gemäß Art. 40.6 vor, dass disqualifizierte Trainer „das Spiel sofort, […], verlassen“ müssen. Dieser Regelung kamen alle drei Trainer nicht nach.

Die Entscheidungen ergingen  gemäß § 80 Abs. 2 SuVO sowie § 79 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie Ziffer 1.21 des Strafenkatalogs. Die Entscheidung über die Verfahrenskosten erging gemäß § 27 der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.

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