Nachlizenzierungsverfahren für die SV Fellbach Flashers
Köln, 28. Februar 2025 – Die BARMER 2. Basketball Bundesliga GmbH leitet gegen den Bundesligisten SV Fellbach Flashers, nach §13 Lizenzstatut, ein Nachlizenzierungsverfahren ein.
Bei der Prüfung von eingereichten Unterlagen während der laufenden Saison ergeben sich aus Sicht der Geschäftsführung und des Gutachterausschusses Unstimmigkeiten, die in einem Nachlizenzierungsverfahren überprüft werden. Die SV Fellbach Flashers erhalten im Rahmen der Nachlizenzierung die Möglichkeit, bestehende Zweifel auszuräumen.
Die BARMER 2. Basketball Bundesliga ist berechtigt, erneut die Unterlagen gemäß § 5 Lizenzstatut zur Prüfung und einer erneuten Entscheidung unter Fristsetzung anzufordern, wenn im Laufe der Saison ein begründeter Anlass dafür besteht, dass ein Bundesligist oder dessen wirtschaftlicher Träger im Rahmen des zuletzt durchgeführten Lizenzierungsverfahrens unrichtig oder unvollständige Angaben gemacht hat oder sonstige Lizenzerteilungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Die Liga bittet um Verständnis, dass aufgrund des laufenden Verfahrens keine weiteren Angaben zu dem Verfahren gemacht werden können. Das Ergebnis der Nachlizenzierung wird die Liga zu gegebener Zeit bekanntgeben.