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Schiedsgericht trifft Entscheidung im Fall Trier – Hagen

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Das Schiedsgericht der BARMER 2. Basketball Bundesliga hat eine Entscheidung im Zusammenhang mit den Vorfällen beim Spiel zwischen den VET-CONCEPT Gladiators Trier und Phoenix Hagen am 7. Spieltag getroffen. Der von Trier gestellte Antrag auf Spielverlust für Phoenix Hagen wurde zurückgewiesen.

Das Schiedsgericht stellte klar, dass Phoenix Hagen die Verzögerung des Spielbeginns nicht zu vertreten hatte. Zudem war ein Spielbeginn nach einer Verzögerung von 15 Minuten objektiv möglich. Im konkreten Fall hatten sich beide Mannschaften auf einen Spielbeginn 30 Minuten nach dem ursprünglichen Startzeitpunkt verständigt. Das Schiedsgericht befand, dass diese Einigung die Ursächlichkeit und das Vertretenmüssen der Verzögerung seitens Phoenix Hagen aufhob.

Das Schiedsgericht betonte, dass sich der Antrag auf Spielverlust nicht auf die „Richtlinie Fanverhalten & Sicherheit“ stützen könne, da hierin keine entsprechende Sanktion vorgesehen ist.

Demnach bleibt die Wertung für das Spiel mit 75:78 und 2 positiven Wertungspunkten für Phoenix Hagen bestehen. Die aktuelle Tabelle wird nicht angepasst.

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