Phoenix Hagen und VET-CONCEPT Gladiators Trier legen Berufung ein
Nach den Entscheidungen der Spielleitung der BARMER 2. Basketball Bundesliga, im Anschluss an die Vorkommnisse beim Spiel zwischen den VET-CONCEPT Gladiators Trier und Phoenix Hagen, haben sowohl Phoenix Hagen als auch die VET-CONCEPT Gladiators Trier Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt.
Berufung Phoenix Hagen
Phoenix Hagen hat gegen die Entscheidung der Spielleitung zu den Vorkommnissen beim Spiel der VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen Phoenix Hagen Berufung eingelegt. Im Vorfeld zu diesem Spiel wurde durch Hagener Fans Pyrotechnik vor der Halle gezündet, was eine Evakuierung der Spielhalle zur Folge hatte. Die Spielleitung hat aufgrund der verursachten Spielverzögerung Sanktionen in Form eines mittleren vierstelligen Betrages und Auflagen gegen Phoenix Hagen ausgesprochen. Gegen diese Entscheidung der Spielleitung hat Phoenix Hagen Berufung eingelegt.
Berufung VET-CONCEPT Gladiators Trier
Die VET-CONCEPT Gladiators Trier haben gegen die Abweisung des Antrages auf Spielverlust in Zusammenhang mit der Spielwertung des Spiels VET-CONCEPT Gladiators Trier gegen Phoenix Hagen Berufung eingelegt. Die Trierer Mannschaft ist nach den Vorkommnissen beim besagten Spiel unter Protest angetreten und hatte aufgrund der Spielverzögerung einen Antrag auf Spielverlust gestellt. Dieser Antrag wurde von der Spielleitung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung der Spielleitung haben die VET-CONCEPT Gladiators Trier Berufung eingelegt.
Die Spielleitung hat, nach § 13 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung, zwei Wochen Zeit über die Berufungen zu entscheiden. Sollte die Spielleitung der Berufungen nicht abhelfen, werden die Berufungen dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorgelegt.