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Widerspruch zur Lizenzierung 2024/2025

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RheinStars Köln legen Widerspruch gegen den Lizenzierungsbescheid ein.

Nach intensiver Prüfung der Lizenzierungsunterlagen hat die BARMER 2. Basketball Bundesliga den RheinStars Köln in ihren Lizenzentscheidungen für die Spielzeit 2024/2025 in der ProA keine Lizenz erteilt.

Grund für die Nichterteilung war das Fehlen einer Spielstätte, die den von der BARMER 2. Basketball Bundesliga festgelegten technischen Richtlinien für die ProA entspricht.

Gegen den Lizenzbescheid haben die RheinStars Köln nun fristgerecht Widerspruch eingelegt. Die BARMER 2. Basketball Bundesliga entscheidet über den Widerspruch nach Anhörung des Gutachterausschusses binnen 14 Tagen. Im Falle der Zurückweisung durch die Geschäftsführung der BARMER 2. Basketball Bundesliga können die RheinStars Köln gegen die Widerspruchsentscheidung Berufung nach der Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung der BARMER 2. Basketball Bundesliga einlegen. Die Berufung ist innerhalb von einer Woche nach Zustellung des ablehnenden Bescheides über den Widerspruch beim Vorsitzenden des Schiedsgerichtes einzulegen.

Die Liga wird nach Abschluss des Verfahrens umgehend mitteilen, wie der ggf. noch freie Teilnehmerplatz in der ProA besetzt wird. Unmittelbar danach wird die Ligeneinteilung in der ProB bekannt gegeben, die aufgrund des Widerspruchs derzeit nicht final festgesetzt werden kann.

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