Einladung zur Jahreshauptversammlung
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2020
Verehrte Mitglieder,
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des TuS „Eintracht“ Rulle am Freitag, den 06.03.2020, 19.30 Uhr in der Gaststätte „Zum Alten Kloster“ (Nieporte), darf ich Sie/Euch recht herzlich einladen.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der Stimmberechtigten
- Bericht der Geschäftsführung
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Berichte aus den Abteilungen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahlen
- Vorsitzender
- Neuwahl der Kassenprüfer
- Ehrenrat
- Alternativ zu Tagesordnungspunkt 9, für den Fall, dass kein neuer 1. Vorsitzender gefunden werden kann: Satzungsänderungen betreffend den geschäftsführenden Vorstand (zu ändernder Text in rot, neue Fassung in blau):
- § 13 Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen
- Den Vorsitz in der Jahreshauptversammlung und den sonstigen Mitgliederversammlungen hat der 1. Vorsitzende (bei Verhinderung: ein anderes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes). geschäftsführende Vorstand.
- § 16 Vorstand
- Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem 3. Vorsitzenden
- dem Geschäftsführer
- dem stellvertretenden Geschäftsführer
- dem Kassenwart
- dem stellvertretenden Kassenwart
Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 und höchstens 7 gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern.
Jeweils 2 von Ihnen vertreten gemeinsam den Verein.
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder vertritt den Verein allein.
- $ 17 Pflichten und Rechte des Vorstandes
- Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes
- Er hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe der durch die Jahreshaupt- und Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen.
- Er ist ermächtigt, beim Ausscheiden oder dauernder Verhinderung von Mitgliedern in Vereinsorganen deren verwaistes Amt bis zur nächsten Jahreshaupt- oder Mitgliederversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins zu besetzten.
- Er kann durch Beschluss Mitglieder von den Beitragszahlungen ganz oder teilweise befreien.
- Er kann ferner bei vereinsinternen Streitigkeiten als erste Instanz folgende Sanktionen verhängen:
- Verwarnung
- Verweis
- Ausschluss von der Teilnahme am Sportbetrieb bis zu zwei Monaten
- Ausschluss aus dem Verein
5. Vertretung des Vereins nach außen, sowie führen der Mitgliederlisten und Protokolle der Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.
6. Verwaltung des Vereinsvermögens. Er ist zuständig für die ordnungsgemäße Buchführung und deren Berichterstattung.
- Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder
- Der und 2. Vorsitzende vertreten den Verein nach innen und außen.
- Der Geschäftsführer erledigt den gesamten Geschäfts- und Schriftverkehr des Vereins. Mit Ausnahme der für den Verein verbindlichen und sonstigen wichtigen Schreiben kann er die Schriftstücke allein unterzeichnen. Er führt die Mitgliederlisten und in den Versammlungen die Protokolle, die er zu unterschreiben hat. Er hat am Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen schriftlichen Jahresbericht vorzulegen.
- Der Kassenwart verwaltet das Vereinsvermögen. Er ist zuständig für die ordnungsgemäße Buchführung und deren Berichterstellung.
- 1. Die Abteilungsleiter
- sorgen für den ordnungsgemäßen Ablauf bei allen Übungs- und sonstigen Sportveranstaltungen ihrer Abteilung und legen am Ende eines Jahres einen schriftlichen Jahresbericht vor. Es ist ferner ihre Aufgabe, Richtlinien für die sportliche Ausbildung ihrer Sportart zu bestimmen und die Übungs- und Trainingszeiten anzusetzen.
- haben Sportgeräte und Ausrüstung des Vereins zu verwalten und in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.
- dürfen Rechtsgeschäfte nur mit vorheriger Genehmigung des geschäftsführenden Vorstandes tätigen.
5. 2. Der Pressewart koordiniert in Zusammenarbeit mit den Abteilungen und dem Vorstand die Berichterstattung des Vereins in den Medien.
- Neuwahlen:
b). Neuwahl der Kassenprüfer
c). Ehrenrat
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.
Rulle, den 22.01.2019
Hans-Hermann Schiebe, 1. Vorsitzender

