Änderung der Spielordnung für Ü35- und Ü40-Wettbewerbe
Die Mitgliederversammlung hat eine Erweiterung der Teilnahmeberechtigung an den Norddeutschen Meisterschaften Ü35 bzw. Ü40 beschlossen: Aus dem jeweils ausrichtenden Landesverband ist eine weitere Mannschaft teilnahmeberechtigt (siehe § 28 RLN-SO).

