Ausnahmeregelung Spielausfall bei Krankheitsfällen
Die Ausnahmeregelung, dass eine Spielabsage erfolgt wenn mehr als drei Stammspieler in Quarantäne oder erkrankt sind (siehe auch Rundschreiben vom 30. September 2020) wird mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2021 aufgehoben.

