Kostenerstattung an die Vereine
Angesichts der nicht ausgespielten Saison 2020/21 hat die Mitgliederversammlung beschlossen, den Vereinen zu erstatten:
- Kosten der Spielverlegungen der Saison
- Gebühren für Trainerübergangslizenzen
- Gebühren für Ausnahmegenehmigungen
- Coachingumlage
- Meldegelder zu 50 %