STB-Antragsfrist 30.11.
Gemäß § 3 Abs. 3 der Jugendspielordnung ist die Beantragung von Sonderteilnahmeberechtigungen (STB) nur noch bis zum 30.11.2017 möglich. Anträge die nach dem 30.11.2017 bei der BBW-Geschäftsstelle eingehen können nicht mehr bearbeitet werden und werden somit abgelehnt.
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