Saisonbeginn 22/23: Stellungnahme zu § 22.15 Spielordnung des BVRP
Aufgrund der Entscheidung des Spielausschusses die Kreisligen abzuschaffen und die Bezirksligen (Mitte, Nord, Süd) als unterste Ligen aufzustellen, ergibt sich Klärungsbedarf zur Ausnahmeregelung des § 22.15 Spielordnung des BVRP. Dieser besagt Nachstehendes:
„Für die Kreisliga gilt folgende Regelung: Tritt eine Mannschaft nur mit 1 Dame an, kann diese sowohl Einzel als auch Mixed spielen. Das gleiche Verfahren gilt auch beim Einsatz von nur 3 Herren, wobei dann auf jeden Fall das 1.HD gespielt werden muss.“
Da es die Kreisligen durch Entscheidung und Umstrukturierung des Spielbetriebs durch den Spielausschuss nun aber nicht mehr gibt, hat der Spielausschuss entsprechend beschlossen, dass die Regelung des § 22.15 Spielordnung des BVRP sinngemäß für die neue unterste Liga – d.h. die Bezirksligen Nord, Mitte und Süd – gilt.
Zum Beginn der Saison 2022/23 mit dem 1. Spieltag am morgigen Samstag wünscht der Spielausschuss allen teilnehmenden Vereinen viele spannende und verletzungsfreie Spiele.
Euer Spielausschuss