Corona-Schutzverordnung vom 11.01.2022
Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) in Innenräumen in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport, in Hallenschwimmbäder und Saunen darf nur noch nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgen. Die Verordnung unterliegt einer ständigen Anpassung an die aktuellen Inzidenzzahlen.
CoronaSchVO v. 11.01.2022, Fassung vom 3.02.2022, nachlesen...
Eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW finden Sie in der Zusammenfassung des Landessportbundes NRW, download...
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landes (www.land.nrw./Corona).

