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Was ist abgesichert?: Soccarena klagt wegen Versicherung gegen Betriebsschließung

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		Was ist abgesichert?:  Soccarena klagt wegen Versicherung gegen Betriebsschließung

Von Barbara Klauß

Heidelberg. Sie haben sich immer abgesichert, Rücklagen gebildet, nie auf großem Fuß gelebt, erzählt Sebastian Hofer. Sein Geschäft, die SoccArena im Sportzentrum Süd in Heidelberg, lief zufriedenstellend. Bis die Corona-Pandemie kam. Mitte März musste er die Sportstätte, in der sonst Fußball, Badminton, Tennis oder Squash gespielt wird, schließen. Behördlich angeordnet, mit Verweis aufs Infektionsschutzgesetz.

Für einen solchen Fall sei er abgesichert, dachte Hofer. 2012 hatte er eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Abgedeckt seien elementare Gefahren wie Feuer – oder eben eine Pandemie. Davon ging er aus.

Doch die Württembergische Versicherung sah das anders und lehnte den "Versicherungsschutz mangels vertraglicher Deckung" ab. Im Januar erhob der Heidelberger Rechtsanwalt Kai Spirgath im Namen von Sebastian Hofer Klage gegen die Versicherung vor dem Landgericht Heidelberg.

Es geht um die Frage, ob der Versicherungsschutz auch für die Schließung aufgrund dieses neuartigen Virus gilt. Eine Sprecherin der Württembergischen Versicherung äußerte sich zwar auf Anfrage nicht zum Einzelfall, erklärte aber allgemein, die Versicherung leiste mit ihrer Betriebsschließungsversicherung Entschädigung, wenn die Krankheit oder der Krankheitserreger in den Bedingungen namentlich aufgeführt sei. Das sei beim Coronavirus 2019-nCov nicht der Fall. "Fälle wie Covid-19 sind somit nicht Gegenstand der Versicherung und durch diese auch nicht gedeckt."

Rechtsanwalt Spirgath ist anderer Meinung. In Hofers Vertrag sei die Rede von einer Betriebsschließungsversicherung nach den "Zusatzbedingungen für die Versicherung von Betrieben aufgrund behördlicher Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz – Betriebsschließung". Es würden keine einzelne Krankheitserreger aufgezählt, bei denen die Versicherung zur Zahlung verpflichtet ist. Deshalb sei er "sehr zuversichtlich".

Statt des Geldes aus der Versicherung aber bot das Unternehmen Hofer die Zahlung von 4000 Euro an – gerade einmal 7 Prozent der Summe, die er und sein Anwalt fordern. Damit sollten "sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche des Versicherungsnehmers wegen behördlich angeordneter Schließung seiner Betriebsstätten auf Grund der Covid-19 Pandemie gegenüber dem Versicherer" abgefunden sein; diese Vereinbarung und die Zahlung, betonte die Versicherung der Klageschrift zufolge, stellten kein Anerkenntnis des Versicherers dar.

Spirgath ist froh, dass Hofer das Angebot nicht angenommen hat. Obwohl er die Not vieler Unternehmen in der Pandemie sieht. "Liquiditätsengpässe gibt es derzeit überall", sagt der Rechtsanwalt. "Wer hat denn da noch die Nerven und das Geld, sich dagegen zu wehren?" Die Versicherung sitze am längeren Hebel. "Deshalb gibt es immer wieder Versicherte, die solche Kleckerles-Verträge annehmen."

Die Reaktion der Versicherung habe ihn fassungslos gemacht, sagt Sebastian Hofer. Natürlich, räumt er ein, sei das eine außergewöhnliche Situation für alle – auch für den Konzern. Doch: "Statt erst mal den Dialog zu suchen, haben die sofort die Tür zu geschlagen." Dafür habe er kein Verständnis. Zumal ihn die Versicherung noch darauf hingewiesen habe, wo er staatliche Hilfen beantragen könne. Sein Anwalt pflichtet ihm bei: "Ich persönlich habe auch kein Verständnis, wenn ein großer Konzern kleine Unternehmen über die Klinge springen lässt, um selbst nicht in finanzielle Probleme zu kommen."

Mit seiner Erfahrung steht Sebastian Hofer nicht allein da. So wie ihm ging es Tausenden Unternehmen mit verschiedenen Versicherern. Bereits im September vergangenen Jahres war die Rede von einer bundesweiten Klagewelle. Zum Teil hatten die Kläger auch bereits Erfolg. Im Oktober gab etwa das Landgericht München I der Klage der Gaststätte "Emmeramsmühle" gegen die Haftpflichtkasse statt und sprach ihr für die Schließung im Frühjahr gut 427.000 Euro zu. Kurz zuvor hatten sich der "Paulaner"-Wirt und die Allianz außergerichtlich geeinigt.

Auch beim Landgericht Heidelberg sind einem Sprecher zufolge fünf Verfahren dieser Art eingegangen. Zwei Fälle wurden demnach bereits verhandelt. "Eine Entscheidung ist bereits ergangen", so der Sprecher, "wobei dort die Klage abgewiesen wurde." Begründet worden sei das jedoch mit bestimmten Formulierungen in den Versicherungsbedingungen, so dass sich keine allgemeingültigen Aussagen ableiten ließen.

Der Betrieb von Sebastian Hofer ist – wegen Corona – seit November wieder geschlossen. Zwischenzeitlich hatte die SoccArena – zum Teil auch nur einzelne Bereiche – geöffnet, auch wenn das finanziell nicht immer Sinn ergab. "Es war aber besser, als komplett geschlossen zu haben", sagt Hofer – für sich, für die Kunden und die zwölf Mitarbeiter. Von ihnen sowie vom Vermieter der Immobilie habe die SoccArena große Unterstützung erfahren. "Es gab eine große Solidarität von allen – nur nicht von der Versicherung."

Die Unterstützung habe ihnen finanziell, aber auch emotional einen Schub gegeben, weiter zu machen, so Hofer. "Bis zum Sommer versuchen wir noch durchzuhalten." Er ist optimistisch, dass sie das schaffen werden. Obwohl sie inzwischen, nach fast einem Jahr Pandemie, angeschlagen seien "wie ein Boxer in der zehnten Runde". Es brauche nur noch einen Schlag. Deshalb habe er sich entschieden diesen Weg zu gehen und Klage gegen die Versicherung einzureichen – trotz des Risikos und der Kosten, die dadurch entstehen. Weil er die Hoffnung hat, das Geld, von dem er denkt, dass es ihm zusteht, doch noch zu bekommen.

Für den zweiten Lockdown hat er einen zweiten Versicherungsfall gemeldet. Dafür steht die Rückmeldung noch aus.

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