Tod auf der Autobahn: Unfall mit zwei Toten - Angeklagte bestreiten Autorennen
Ein schwerer Unfall auf der Autobahn zwischen Köln und Bonn - eine Mutter und ihre Tochter sterben. Nun stehen zwei Angeklagte vor Gericht. Es geht um die Frage, ob sie ein Autorennen gemacht haben.
In einem Prozess zu einem Verkehrsunfall mit zwei Toten bestreiten die beiden Angeklagten ein Autorennen. Die beiden 22-Jährigen gaben vor dem Landgericht Köln zu, auf der Autobahn mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Sie hätten aber kein Autorennen gemacht, beteuerten die beiden Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, sich 2023 spät abends bei Dunkelheit noch als Heranwachsende auf der Autobahn 555 zwischen Köln und Bonn ein Rennen geliefert zu haben. Fest steht, dass eines der beiden hochmotorisierten Fahrzeuge bei einem Tempo von ungefähr 200 Kilometer pro Stunde mit einem Kleinwagen kollidierte. In diesem Wagen saßen eine Mutter und ihre Tochter. Ihr Auto stand binnen Sekunden in Flammen, beide Frauen im Alter von 49 und 23 Jahren starben noch an der Unfallstelle. Laut Anklage waren die heute 22-Jährigen vor der Kollision immer wieder nebeneinander hergefahren und hatten sich gegenseitig überholt.
Angeklagter empfindet "tiefe Schuld"
Die beiden Angeklagten waren früher befreundet, doch seit dem Unfall haben sie sich nichts mehr zu sagen. Am ersten Verhandlungstag beantworteten beide Fragen des Vorsitzenden Richters, der Staatsanwältin und der Anwälte. In Teilen unterschieden sich ihre Darstellungen, doch versicherten beide, sich kein Autorennen geliefert zu haben.
"Es ging wirklich nur um den Flow und den Spaß", sagte der eine. "Mir war gar nicht bewusst, wie ein Rennen aussieht." Und: "Ich bin nie ein Rennen gefahren oder einen Wettbewerb gefahren." Zu seiner stark überhöhten Geschwindigkeit sagte er: "Es war Mist von mir." Videos, die sein Beifahrer aufgenommen hatte, zeigen ihn kurz vor dem Unfall singend und mit lauter Musik, teilweise gestikulierend.
Der andere Angeklagte versicherte: "Man ist nicht abstimmig zum anderen Fahrzeug gefahren." Beide hätten nur den gleichen Weg zu einem Freund gehabt. In einer von seinem Anwalt verlesenen Stellungnahme erklärte er, "tiefe Schuld" zu empfinden. Er erkenne an, zu schnell gefahren zu sein. Der Tod der beiden Menschen belaste ihn sehr.

