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Corona Update 1

Das Ministerium hat für die neue Landesverordnung – gültig vom 1. bis 7. März 2021 –  in den sog. FAQs noch einmal eine Änderung vorgenommen:

“Welche Voraussetzungen gelten für das Sporttreiben?

Sport kann drinnen und draußen in den folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden:

  • allein, zusammen mit den Personen des eigenen Haushaltes oder
  • zu zweit (also zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten)

(…) Die Regelung gilt sowohl für den Freizeit- als auch Breiten-, Leistungs- und Spitzensport. In den genannten Personenkonstellationen, unter denen derzeit Sport betrieben werden darf, ist der Mindestabstand zueinander nicht einzuhalten, sodass auch Kontaktsport gemeinsam betrieben werden kann (nicht jedoch Mannschafts- oder Gruppensport). (…)

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