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DIE LUFTRAUMSTRUKTUR (D) – für Sichtflieger am Tage!

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Hier ein kurzer Ausschnitt aus dem Artikel:

Logger sind hervorragende Geräte, besonders wenn sie mit meist unfehlbarer Präzision sportliche Höchstleistungen dokumentieren. Mit gleicher Präzision dokumentieren sie allerdings auch Verfehlungen bei Lufträumen!

Während man mit dem Verlust des Wertungsfluges, quasi noch mit einem „Blauen Auge“ davon kommt, kann eine Missachtung der Flugregeln auch schwerer wiegende Folgen haben. Mehr als Hundert „Fast-Zusammenstöße“, sogenannte „near miss“, werden jährlich in Deutschland durch das LBA dokumentiert – Dunkelziffer unbekannt!

In unserem Luftraum tummeln sich von Jahr zu Jahr immer mehr Teilnehmer, zunehmend auch unbemannt. Um so wichtiger ist die genaue Kenntnis darüber, wo die unsichtbaren Grenzen gezogen sind – vertikal wie horizontal – und welchen Regeln man wo unterliegt. Voraussetzung für ein sicheres Miteinander im gemeinsam genutzten Luftraum.

Um dem regional unterschiedlich starken Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen, hat die ICAO die Lufträume „A“ bis „G“ eingerichtet und zusätzlich durch verschiedene Zonen ergänzt – die Lufträume „A“, „B“ und „F“ finden derzeit in Deutschland Österreich und der Schweiz keine Anwendung.

Lufträume unterscheiden sich durch die Art ihrer Kontrolle (kontrolliert / unkontrolliert) durch die Flugverkehrskontrollstellen (ATC), die Wettermindestbedingungen, Sichten Geschwindigkeiten und Abständen.

Flüge werden nach den Flugregeln unterschieden, unter denen sie betrieben werden:

Bei einem Flug nach Sichtflugregeln (VFR – visual flight rules) wird die Fluglage im Raum durch Anhaltspunkte außerhalb des Flugzeugs (z.B. dem Horizont) kontrolliert. Zur Kollisionsvermeidung sind Mindestabstände zu Hindernissen und Wolken einzuhalten. Können diese Sichtflugwetterbedingungen (VMC – visual meteorological conditions) nicht eingehalten werden, darf kein Sichtflug stattfinden!

Werden Fluglage und Flugweg ausschließlich über Instrumente gehalten, kann auch bei eingeschränkter Sicht bzw. in Wolken geflogen werden. Dieser Instrumentenflug unterliegt den Instrumentenflugregeln (IFR – instrument flight rules) und kann auch unter marginalen Wetterbedingungen, den Instrumentenflugwetterbedingungen (IMC – instrument meteorological conditions), durchgeführt werden.

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