Vorstandsinformation bezüglich vorläufiger Freigabe des Ruderbetriebes
Liebe Club-Mitglieder,
durch die neue Corona Schutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 08.05.2020 wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen den Sport- und Trainingsbetrieb auf Freiluftsportanlagen unter Auflagen wieder aufzunehmen. Die im Anhang aufgeführten Regeln dienen dazu, die entsprechenden Auflagen zu erfüllen, und sind daher von allen Mitgliedern einzuhalten.

